Hallenordnung
1. Das Betreten der Halle ist nur in Sportbekleidung und sauberen Tennisschuhen gestattet, die unmittelbar vorher in der Umkleidekabine gewechselt wurden.
2. Rechtzeitig vor Stundenende sind die Plätze abzuziehen und die Linien zu reinigen.
3. Das Rauchen in der Halle ist strikt untersagt.
4. Der Verzehr von Lebensmitteln und das Trinken aus Glasflaschen ist in der Halle nicht gestattet. Plastikbecher sind an der Theke erhältlich.
5. Beschädigungen an der Einrichtung in der Tennishalle, sowie den dazugehörigen Räumlichkeiten, sind unverzüglich an der Theke zu melden.
6. Bitte achten sie auf ihre Gaderobe und auf Wertgegenstände. Für das Abhandenkommen von Kleidung und anderen Gegenständen können wir keine Haftung übernehmen.
7. Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugänge geschieht in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr und setzt die Anerkennung der AGB/Hallenordnung verbindlich voraus.
8. Wird der Eintrag in den Belegungsplan von der Hallenleitung nicht widersprochen bzw. wird die telefonische, mündliche, online getätigte oder schriftliche Anmeldung von der Hallenleitung bestätigt, gilt/gelten die Hallenstunde(n) als gebucht und sind auch dann zu bezahlen, wenn nicht gespielt wird, es sei denn, mit der Hallenleitung wird einvernehmlich eine andere Vereinbarung getroffen.
9. Bei Benutzung sämtlicher Einrichtungen der Tennisanlage - einschließlich des Parkplatzes haftet die Hembacher Sport Arena nicht für selbstverschuldete Unfälle der Mieter oder der Besucher. Im Übrigen haftet die Tennisanlage nur bei vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige Tennisanlage beeinträchtigen Ereignisse haftet die Tennisanlage nicht.
10. Der Kunde beantragt ein Saison-Abonnement jeweils durch Einreichung eines schriftlichen Formulars bei der Hembacher Sport Arena. Ein entsprechender Vertrag kommt zustande, indem die Hembacher Sport Arena den Antrag des Kunden durch Übersendung einer Rechnung über den für das Saison-Abonnement anfallenden Gesamtmietpreis annimmt.
11. Die Hembacher Sport Arena behält sich das Recht vor, während der Laufzeit eines Saison-Abonnements die von dem Abonnement umfassten Plätze innerhalb der gebuchten Zeiträume maximal zweimal für besondere Zwecke, insbesondere Turniere, in Anspruch zu nehmen. Für dadurch ausfallende Spielzeit erhält der Kunde Spielgutscheine, die noch während der Laufzeit des betreffenden Saison-Abonnements einzulösen sind. Sollte die Einlösung der Spielgutscheine aus in der Sphäre von der Hembacher Sport Arena liegenden Gründen nicht möglich sein, wird dem Kunden der anteilige Mietpreis für die ausgefallene Spielzeit zurückerstattet.